Zum Hauptinhalt springen

Kettenduldungen vermeiden - Bleiberechtsregelung verlängern

Mittwoch, 27.05.2009

Die Hamburgische Bürgerschaft hat sich in dieser und in der vorangegangen Legislaturperiode intensiv mit der Problematik von Bleiberechtsregelungen für langjährig Geduldete auseinandergesetzt. Die auf Bundes- und Länderebene im Rahmen verschiedener Initiativen laufende Bestandsaufnahme der Umsetzung der gesetzlichen Altfallregelung des §§ 104a und 104b Aufenthaltsgesetz bzw. der IMK-Bleiberechtsregelung von 2006 macht eine erneute Befassung auch der Bürgerschaft erforderlich.

 

Für das Greifen der gesetzlichen Altfallregelung vom August 2007 ist erforderlich, dass die Menschen, die in Deutschland nur geduldet sind, sich bereits seit acht Jahren bzw. als Familie seit sechs Jahren hier aufhalten und am Stichtag, dem 31.12.2009, nachweisen können, dass sie in den letzten 30 Monaten überwiegend bzw. mindestens seit dem 1.4.2009 ohne öffentliche Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dies ist jedoch für viele wegen struktureller Barrieren nicht möglich – die sich verstärkende Finanz- und Wirtschaftskrise wird die faktischen Hürden weiter anheben. Es zeichnet sich bundesweit ab, dass bei einem Großteil der langjährig hier lebenden geduldeten Menschen die Altfallregelung nicht dazu führt, dass sie ein wirksames Bleiberecht erhalten. Alle, die zum Stichtag die Kriterien nicht erfüllen, bleiben weiter nur geduldet; sie fallen damit in den alten, schlechten Rechtsstatus zurück. Neue Geduldete werden hinzukommen und können von vornherein nicht von der Regelung profitieren. Damit wird es wieder zu den allgemein unerwünschten Kettenduldungen kommen.

 

Die Gründe für das Nichtgreifen der bestehenden Regelung sind vielfältig – sowohl in zeitlicher Hinsicht, als auch im Hinblick auf die zu strengen Ausschlusskriterien und die Bewilligungspraxis; gerade die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (1 C 32/07) zu den Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung dürfte sich hier hemmend auswirken. Aber auch die aktuelle Wirtschaftskrise wird die Integration in den Arbeitsmarkt auf der „Zielgerade“ der Regelung massiv erschweren. Viele Geduldete werden in diesem Jahr kaum eine Möglichkeit haben, ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu beginnen, darunter insbesondere Menschen, die eine Familie versorgen müssen. Damit werden sie am Stichtag die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen – mit allen integrationspolitisch negativen Folgen. Deshalb ist – neben Erleichterungen in der Anwendung der Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz – eine Nachfolgeregelung zur jetzigen Bleiberechtsregelung zwingend. Sie duldet keinen Aufschub bis nach der Bundestagswahl.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

„Der Senat wird aufgefordert,

1. eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, die Gültigkeit der sog. „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ über die in § 104a Abs. 5 AufenthG genannte Frist („31. Dezember 2009“) hinaus angemessen zu verlängern.

2. der Bürgerschaft bis zum 10. Juli 2009 über das Ergebnis seiner Bemühungen Bericht zu erstatten.“