Zum Hauptinhalt springen

Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Sanierungsfonds Hamburg 2030: Qualifizierung von Mitarbeiter:innen für zukunftssichere Hafenarbeitsplätze

Mittwoch, 29.05.2024

Angesichts der Bedeutung des Hamburger Hafens als Wirtschaftsmotor für die Region und als wichtiger Knotenpunkt im internationalen Handel ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Transformation der Arbeitswelt gelingt. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und die Innovationskraft des Hafens zu fördern. Die Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter:innen ist somit eine Investition in die Zukunft des Hamburger Hafens und stärkt dessen Position als führendes Logistikzentrum.

Für diese Umschulung müssen technisch aufwändige Simulatoren-Fernsteuerstände angeschafft werden, die wie ein echter Fernsteuerstand aufgebaut sind und den wasserseitigen Umschlagsprozess realitätsnah simulieren. Diese Simulatoren ermöglichen es, die Schulungen unter realen Bedingungen durchzuführen, indem sie mit Hilfe von hochauflösenden Bildschirmen und einer den physischen Kränen ähnlichen, intelligenten Programmsteuerung die Umschlagsvorgänge abbilden. Die Schulungs-Simulatoren sind mit mehreren Bildschirmen ausgestattet und bieten eine ergonomisch individuell einstellbare Arbeitsumgebung, die es den Mitarbeiter:innen ermöglicht, die Be- und Entladung der Seeschiffe zu üben, als wären sie vor Ort.

Jeder Simulator-Steuerungsstand kann folgende Arbeiten simulieren:

- Das Bewegen von Containern verschiedener Typen (mind. 20‘, 40‘, 45‘ Highcube, Twin, Tankcontainer) zwischen den automatischen Flurförderzeugen (AGV) und dem Schiff unter Einbeziehung der Laschböcke in den Modi Laden, Löschen und eine Kombination daraus (Dual Cycle);

- Das Handling von Lukendeckeln zwischen Schiff und Portal;

- Das Handling von überhohen und überweiten Containern (OOG) zwischen Trailer und Schiff, mit und ohne Überhöhenrahmen, sowie Break-Bulk;

- Die Durchführung von Laschkorbbewegungen;

- Das Anzeigen von Fehlerszenarien (z. B. verriegelte Twistlocks, Personen im Arbeitsbereich, Kollision mit Last/Lastaufnahmemitteln;

Die ma-co maritimes competenzcentrum GmbH (ma-co) ist der Bildungsträger für die deutschen Seehäfen und die hafennahe Logistik sowie für die Seeschifffahrt und Offshoreindustrie.

Seit über 50 Jahren ist ma-co mit seinen Vorgängerinstitutionen für die qualifikatorische Weiterentwicklung der Beschäftigten der deutschen Seehafenwirtschaft verantwortlich. Über 8.000 Beschäftigte wurden im Rahmen der Qualifizierungsoffensiven in den deutschen Seehafenbetrieben für neue und sich veränderte Aufgaben in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt und qualifiziert.

Die Bedeutung von ma-co als zentraler Bildungsträger der Branche zeigt sich auch im Rahmen der aktuellen digitalen Transformation der Hafenwirtschaft (Digitalisierung & Automatisierung).

Aktuell beschäftigt sich die ma-co als gemeinnütziger und von den Sozialpartnern (ver.di & Arbeitgeberverbände der Häfen) getragener Bildungsträger mit den Veränderungen der Jobprofile in der Hafenwirtschaft. Über das Forschungsprojekt PortSkill 4.0 (BMDV / IHATEC II) werden Veränderungen in den Kompetenzprofilen und Tätigkeiten der Hafenmitarbeiter:innen untersucht und u. a. Ableitungen für Weiterbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten vorgenommen.

Nach ca. zweijähriger Projektlaufzeit wird deutlich, dass planerische und steuernde Tätigkeiten an Bedeutung gewinnen werden. Eine wesentliche Rolle wird dabei der Fernsteuerung von Umschlagsgeräten – und hier speziell der an den Containerbrücken – zukommen. Daher ist der frühzeitige Einsatz von herstellerbezogenen Containerbrückensimulatoren für die Weiterentwicklung der Beschäftigten der Seehafenbetriebe von herausragender Bedeutung.

Der Containerbrückensimulator wird über ma-co allen Hafeneinzelbetrieben sowie dem Gesamthafenbetrieb (GHB) zur Verfügung gestellt und in das Digitale Test- und Trainingscenter von ma-co integriert. ma-co wird ein passgenaues Trainingsprogramm entwickeln und damit eine zukunftsorientierte Qualifizierung der Beschäftigten der Seehafenbetriebe für den Einsatz an den geplanten Remote-Arbeitsplätzen sicherstellen und damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie zur Sicherung von Beschäftigung leisten.

Die durch diese Investition ermöglichten Qualifizierungen und Umschulungen sind nicht nur für die individuelle Kompetenzerweiterung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von zentraler Bedeutung, sondern tragen auch zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze bei und unterstreichen die Rolle des Hamburger Hafens als zentrales Logistikzentrum in Deutschland und Europa.

Die Kosten für einen Simulator-Steuerungsstand einschließlich des Instruktorenplatzes betragen 984.600 Euro. Der Senat wird gebeten, hiervon Mittel in Höhe von 70 Prozent (689.220 Euro) zur Verfügung zu stellen. Es wird vorgeschlagen, aus dem Sanierungsfonds hierfür bis zu 280.000 Euro zu verwenden. Der verbleibende Finanzierungsbetrag zum Erreichen der 70 Prozent soll aus zentralen Ansätzen des Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft gedeckt werden. Die verbleibenden 30 Prozent aufzuwendender Mittel werden, vorbehaltlich der Zustimmung der maßgeblichen Gremien, vom GHB getragen.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. die für die Beschaffung von einem Kransimulator-Steuerungsstand zur Umschulung von Containerbrücken-Kranfahrer:innen jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2024 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 280.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ in den Einzelplan 7.0 Behörde für Wirtschaft und Innovation, Produktgruppe 270.06 „Innovation und Wirtschaftspolitik“

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 7.0, Aufgabenbereich 270 Hafen und Innovation aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ bzw. dem „Zentralen Sanierungsfonds Hamburg 2030“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) durch Sollübertragung bereitzustellen,

3. im Haushalt 2024 für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 7.0, Produktgruppe 270.06 zu übertragen,

4. der Bürgerschaft über den Umsetzungsstand bis zum 31.12.2024 zu berichten.

sowie
  • Dominik Lorenzen
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Olaf Duge
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Sonja Lattwesen
  • Zohra Mojadeddi
  • Charlotte Stoffel (GRÜNE) und Fraktion