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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Wettbewerb Gebäudetyp E

Mittwoch, 15.05.2024

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 26. April 2023 auf Antrag von SPD und Grünen (Drs. 22/11586) einstimmig beschlossen, den Gebäudetyp E auf den Weg zu bringen. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30. November 2023 wurde auf Antrag von Rot-Grün eine Expert:innenanhörung zum Gebäudetyp E durchgeführt (Ausschussprotokoll 22/36). In der Anhörung wurden komplexe Fragen im Zusammenhang mit der Materie in Hinblick auf rechtliche, bautechnische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte erörtert. Mit einer Initiative zum kostengünstigen Bauen geht Hamburg das Thema systematisch weiter an. So sollen gemeinsam mit den am Bau Beteiligten bis Ende 2024 wesentliche DIN-Normen und Regeln anerkannter Technik auf ihre Kostenwirkung hin untersucht und ein Regelstandard für Hamburg entwickelt werden, der gutes und bezahlbares Wohnen ermöglicht.

Diese sollen bis zum Frühjahr 2025 in einer Handreichung für Bauherr:innen und Baubeteiligte dargestellt werden.

Der Gebäudetyp E ist auch Teil des „Bau-Turbo-Paktes“ des Bundes. Die Bundesregierung will mit einer Handreichung "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" die am Bau Beteiligten bei einer transparenten Vertragsgestaltung und in der Baupraxis unterstützen, um rechtssicher ein vereinfachtes Bauen zu erleichtern.

Klar ist, Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden. Der Gebäudetyp E kann hierbei eine wichtige Funktion übernehmen, indem die am Bau Beteiligten Spielräume für innovative Planungen vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Hamburg wird zudem Änderungen in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) vornehmen, um experimentelle Vorhaben beim Bauen zu erleichtern. Die Schutzziele aus § 3 HBauO bleiben davon unberührt.

Neben den rechtlichen Voraussetzungen gilt es aber auch, innovative Praxisbeispiele zu ermöglichen und Erfahrungen zu sammeln. Dafür soll in Hamburg mindestens ein Pilotprojekt im Zuge eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Beispiel mit der SAGA, den Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften oder namhaften Hamburger Wohnungsbauunternehmen auf den Weg gebracht werden. Auf Grundlage der avisierten Änderungen der HBauO und der entwickelten Handreichung für Bauherren gilt es frühzeitig, die Vorbereitungen für das Pilotprojekt zu beginnen. Im Rahmen des Projektes können Bauherren neue Pfade beschreiten, indem sie von gesetzlichen Vorschriften, technischen Baubestimmungen und anerkannten Regeln der Technik abweichen.

In dem Pilotprojekt können sehr unterschiedliche Ansätze und Lösungswege für Bauvorhaben erprobt werden. Es soll ein Neubauprojekt im Wohnungsbau sein. Ebenso können weitere Wettbewerbe das Bauen im Bestand oder Nicht-Wohngebäude berücksichtigen. Neben dem Schallschutz oder einer vereinfachten Haustechnik können auch alternative Baustoffe zum Einsatz kommen. Im Kern geht es darum, an welchen Stellen (Bauteilen) reduziert werden bzw. auf welche Vorschriften verzichtet werden kann. Dabei muss der Mindeststandard (z. B. Statik, Schall- und Wärmeschutz) ermittelt werden – auch mit Blick ins Ausland. Die Ermittlung der damit verbundenen Minderkosten (im Vergleich zum aktuellen Baustandard) soll verpflichtender Teil des Pilotprojektes sein. Denkbar ist ein Projekt eines privaten Bauherr:innen oder auch ein öffentliches Bauvorhaben beziehungsweise ein Projekt im Bereich öffentlicher Unternehmen. Das Pilotprojekt soll wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Besonders innovative Lösungen werden gesondert prämiert.

Ziel des Wettbewerbes ist, die Wirksamkeit von bauordnungsrechtlichen Erleichterungen sowie Kostensenkungspotentiale in der Praxis zu erproben und daraus weiteren Handlungsbedarf zu identifizieren sowie gute Beispiele aus der Praxis einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Mit Hilfe einer öffentlichen Veranstaltung soll zudem auf den Gebäudetyp E und das Pilotprojekt aufmerksam gemacht werden.

Klar ist, dass es weiterhin nötig ist, zivilrechtliche Möglichkeiten für Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf Bundesebene zu schaffen, um den Gebäudetyp E in die Zukunft zu tragen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sobald die Hamburger Handreichung für Bauherren entwickelt wurde, auf deren Grundlage mindestens einen Ideen- und Realisierungswettbewerb für den Gebäudetyp E auszuloben. Der Wettbewerb soll im Bereich des Wohnungsneubaus angesiedelt sein. Dabei soll sowohl das Reduzierungspotential bei Baustoffen als auch bei den Vorschriften und DIN-Normen erhoben und das Kostenminderungspotential ausgewiesen werden;

2. das Pilotprojekt fachlich zu begleiten und auszuwerten;

3. in geeigneter Weise an einem bundesweiten Austausch zum Thema Gebäudetyp E teilzunehmen;

4. der Bürgerschaft bis zum 31. Januar 2025 einen Zwischenbericht zu geben;

5. der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2025 zu berichten.

 

sowie
  • Olaf Duge
  • Sonja Lattwesen
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Ulrike Sparr
  • Charlotte Stoffel (GRÜNE) und Fraktion