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Von Windkraft finanziell profitieren: Rot-Grün für Bürgerenergiegesetz

Montag, 08.07.2024

Für eine erfolgreiche Energiewende sollen bis 2028 0,5 Prozent der Hamburger Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Damit dieser Ausbau gelingt, ist die Akzeptanz vor Ort von hoher Bedeutung. Mit einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen deshalb für ein Bürgerenergiegesetz ein: Künftig sollen die Menschen vor Ort finanziell und organisatorisch am Ausbau von Windparks in ihrer Nachbarschaft beteiligt werden und direkt von der im Ort produzierten erneuerbaren Energie profitieren (siehe Anlage). Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer kommenden Sitzung am 10. Juli.

Dazu Alexander Mohrenberg, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Vom Windkraftausbau sollen alle profitieren können. Bürgerenergiegesetze sind eine wichtige Basis dafür, dass sich Anwohnende aktiv am Ausbau der Windkraft in ihrer Nachbarschaft beteiligen und dabei bares Geld verdienen können. Dieses Model hat sich in anderen Bundesländern bereits bewährt. Wir wollen die Energiewende sozial gerecht gestalten, das Tempo beim Ausbau der Windenergie erhöhen und bereits fünf Jahre früher als geplant die Zielzahl von 0,5 Prozent der Landesfläche erreichen. Mit unserem Antrag ersuchen wir den Senat, verschiedene Modelle der Bürgerbeteiligung, sowohl für die Entwicklung neuer Windkraftanlagen als auch für die Erneuerung bestehender Anlagen – das sogenannte Repowering –, zu prüfen. So können wir zusätzliche Anreize für die Energiewende setzen und es profitieren nicht nur Energieunternehmen und Grundstücksverpächter, sondern auch die Menschen in der Nachbarschaft.“

Dazu Rosa Domm, klimapolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Schon heute können Hamburgs Windräder mehr als 100.000 Haushalte mit Strom versorgen. Damit es in Zukunft noch mehr werden, wollen wir bereits bis 2028 0,5 Prozent unserer Landesfläche für Windenergie ausweisen und kommen so der gesetzlichen Frist um fünf Jahre zuvor. Dabei ist es uns besonders wichtig, die Menschen vor Ort aktiv bei der Energiewende in ihrer Nachbarschaft einzubinden. Genau das ermöglicht ein Bürgerenergiegesetz: Anwohnende können sich so beispielsweise mit Nachrangdarlehen und attraktiven Zinsen direkt am Bau von Windparks beteiligen. Vorbildprojekte aus ganz Deutschland zeigen, dass dieses Modell eine hohe Akzeptanz für erneuerbare Energien schafft. Bürgerenergie ist ein doppelter Gewinn: Für mehr Erneuerbare und für das Portemonnaie der Hamburger*innen.“