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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Denkmalgerechte Sanierung des Sierichschen Forsthauses

Mittwoch, 26.06.2024

Nach den umfassenden Bemühungen des gemeinnützigen Stadtparkvereins wurde das Sierichsche Forsthaus seinerzeit im Jahr 2000, nach der Übertragung der Nutzung, in Abstimmung mit dem Bezirksamt und dem Denkmalschutzamt aus Mitteln der Stadt saniert.

Das Forsthaus dient dem Stadtparkverein als Vereinssitz. 20 Jahre später zeigt sich der dringende Bedarf nach weiteren Maßnahmen zur Wärmedämmung, um das Haus weiterhin als Informations- und Kommunikationszentrum nutzen zu können.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat den Handlungsbedarf erkannt und mit der Drs. 22/11475 im März 2023 bereits Mittel für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 78.000 Euro bewilligt. Es hat sich nun gezeigt, dass die Gesamtmaßnahme deutlich aufwendiger und teurer ist: Der Keller ist feuchter als zunächst angenommen; Kellerschwamm und Pilze haben sich dort in erheblichem Maße entwickelt und auch die Sanitäranlagen müssen für die weitere Nutzung saniert werden. Mit den geplanten Maßnahmen soll das Forsthaus sowohl auf seine relevanten historischen Elemente zurückgeführt (Eingang, Fassade, Anbau) als auch in ein Haus der Zukunft transformiert und als wichtiger Ort und Treffpunkt im Gartendenkmal Stadtpark gestärkt werden.

Eine neue Kostenschätzung, die diese Maßnahmen umfasst geht bei einer Umsetzung ab Herbst 2024 von Kosten in Höhe von 321.000 Euro inklusive Preissteigerungen und Kostenvarianz aus. Um den Mittelbedarf für die denkmalgerechte Sanierung und Weiterentwicklung des Sierichschen Forsthauses zu decken, sollen weitere 243.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. für das Vorhaben „Denkmalgerechte Sanierung und Weiterentwicklung des Sierichschen Forsthauses“ die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2024 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 243.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.5, Produktgruppe 219.02 „Sozialraummanagement“ Kontenbereich Globale Mehrkosten, aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“) und

b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 219 „Soziales, Jugend und Gesundheit“, (Einzelplan 1.5) aus dem „Zentralen Sanierungsfonds Hamburg 2030“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,

3. für die im Haushaltsjahr 2024 und 2025 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Sonstige Kosten“ in den Einzelplan 1.5, Produktgruppe 219.02 „Sozialraummanagement“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen,

4. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme bis zum 30.06.2025 zu berichten.

 

 

 

 

 

 

sowie
  • Sina Imhof
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Aylin Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lisa Maria Otte
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion