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Strategische Partnerschaft zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) und der MSC Mediterranean Shipping Company über

Montag, 08.07.2024

Am 13. September 2023 hat der Hamburger Senat eine strategische Beteiligung der weltgrößten Containerreederei, der Mediterranean Shipping Company (MSC), an der Hafenbetreibergesellschaft HHLA angekündigt. Verhandlungen mit unterschiedlichen potentiellen Partnern waren dem vorausgegangen. Am 23. Oktober 2023 hatte MSC ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausgegebenen A-Aktien der HHLA veröffentlicht. Zu dem Angebot haben Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA am 6. November 2023 eine gemeinsame begründete Stellungnahme veröffentlicht, in der beide Gremien den Aktionären die Annahme des Angebotes empfehlen. Der Senat hat die strategische Partnerschaft geprüft und umfassend in der Drucksache 22/14401 dargestellt.

Die Regierungsfraktionen begrüßen das Interesse einer weltweit führenden Reederei, sich am Standort Hamburger Hafen zu engagieren und in eine strategische Partnerschaft zur Entwicklung des Unternehmens HHLA einzusteigen. Bei allen Stärken unseres Hafens und unserer ansässigen Unternehmen ist ein Commitment einer weiteren Reederei ein wichtiger Beitrag für die Stabilisierung des Segments Containerumschlag. Eine verlässliche Entwicklung der Containerumschlagsmengen ist eine bedeutsame Säule für die vor uns liegende Entwicklung hin zum Innovationshafen 2040 im gesamten Hafenwirtschaftsgebiet.

 

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen den Hafen zukunftssicher auf-stellen und sehen in der strategischen Partnerschaft mit MSC gute Konditionen für die Entwicklung des Unternehmens HHLA. Eine positive, von einem starken Partner mitgetragene Entwicklung der HHLA unterstützt Hamburg dabei, die Basis für Wertschöpfung und Beschäftigung im gesamten Hafen zu sichern. Mit dieser Partnerschaft mit MSC wird in einem schwierigen Marktumfeld eine starke und insbesondere kapitalkräftige Grundlage für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der HHLA und des Containerumschlag- und Logistikstandorts am Hamburger Hafen geschaffen.

 

Seit der mit dem Börsengang 2007 verbundenen Teilprivatisierung der HHLA verfügt die Stadt über etwa 70 Prozent der Aktien. Die Möglichkeiten einer strategischen Steuerung sind allerdings durch diese Struktur stark begrenzt. Mit einer gemeinsamen Strategie und künftig nur noch zwei Partnern auf Gesellschafterebene wird die Steuerungsmöglichkeit der Stadt für die HHLA erhöht. Die Stadt behält im Rahmen der künftigen strategischen Partnerschaft die Mehrheit. Das war für den Senat eine entscheidende Bedingung, die im Rahmen der neuen Partnerschaft ausgehandelt wurde.

Des Weiteren ist den Regierungsfraktionen ein sensibler Umgang mit der Speicherstadt wichtig. Hier hat der Senat für eine weitreichende Absicherung gesorgt:

Der Teilkonzern Immobilien der HHLA bleibt von der strategischen Partnerschaft unberührt. Aus formalen Gründen hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Einbeziehung der S-Aktien der HHLA in das Übernahmeangebot gefordert, die nicht börsennotiert und im alleinigen Besitz der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) sind. Von den Vertragsparteien wurde im Rahmen des Übernahmeangebots wie auch der gesamten Transaktion sichergestellt, dass die S-Aktien nicht Gegenstand des Angebots und auch sonst nicht Gegenstand der strategischen Partnerschaft sind. Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE und HGV haben im Oktober 2023 eine sogenannte „Nichtannahmevereinbarung“ in Bezug auf die S-Aktien geschlossen, wonach die HGV die S-Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots nicht andient. Zudem sind die S-Aktien auch in der Investitionsvereinbarung ausdrücklich von der strategischen Partnerschaft ausgenommen.

Den Regierungsfraktionen ist es zudem ein Anliegen, dass die Speicherstadt künftig vor dem Zugriff externer Investoren abgesichert ist und dass bei einer eventuell geplanten Herauslösung die Bürgerschaft frühzeitig vom Senat informiert wird und dabei auch die Belange der Beschäftigten berücksichtigt werden.

Eine weitere Bedingung für die Partnerschaft war es, Verlässlichkeit für die Beschäftigten zu schaffen. Die bewährte Sozialpartnerschaft im Hafen mit einer entsprechenden Mitbestimmung bleibt gesichert. Das wurde in den Verhandlungen mit MSC verbindlich vereinbart. Die HHLA wird weiterhin ein eigenständiges Unternehmen sein und alle Vereinbarungen, die derzeit gelten, werden fortgeführt.

Mit der weltgrößten Reederei MSC gewinnt Hamburg zudem eine starke, kapitalkräftige Partnerin für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der HHLA. Die in der Drs. 22/14401 genannten Investitionen bedeuten mehr Wertschöpfung für den Hafen und die Stadt. MSC errichtet zudem seinen Deutschland-Hauptsitz mit allen wesentlichen Geschäftstätigkeiten in Hamburg. Die Hafenflächen bleiben wie bisher vollständig in städtischer Hand. Es geht nicht um eine Privatisierung des Hafens, sondern um einen Partner mit Knowhow, der das unter CDU-Regierung 2007 an die Börse gebrachte Unternehmen voranbringt und neue Investitionen ermöglicht. Das bereits seit dem Börsengang teilprivatisierte Unternehmen bleibt mehrheitlich in öffentlicher Hand und die HHLA in der Hamburger Konzernfamilie (50,1 Prozent). Hamburgs Rolle als größter Hafen der Exportnation Deutschland wird mit dieser Partnerschaft im internationalen Kontext erheblich gestärkt und langfristig gesichert. Dies wird sich auch positiv auf die deutsche Bucht auswirken.

Im Rahmen von umfassenden Beratungen in den Ausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft wurden die zahlreichen Fragen geklärt und die Vertragsbestandteile erörtert. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich dafür ein, den weiteren Prozess der strategischen Partnerschaft für die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit transparent zu begleiten.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. der Bürgerschaft über die nächsten Verfahrensschritte der strategischen Partnerschaft zeitnah zu berichten;

2. über alle auf EU-Ebene geführten Gespräche und Abläufe bezüglich der strategischen Partnerschaft kontinuierlich zu berichten;

3. im Falle einer Herauslösung der S-Sparte aus der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) durch die Stadt, die Bürgerschaft frühzeitig darüber zu informieren. Die Herauslösung muss für den HHLA Konzern unter wirtschaftlich sinnvollen Gesichtspunkten sowie unter Wahrung der Rechte der Beschäftigten der Immobiliensparte erfolgen. Dabei soll die Regelung zum Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen für die Dauer von fünf Jahren auch für die Beschäftigten der S-Sparte Anwendung finden. Die Übertragung darf nur in eine im Alleineigentum und unter Kontrolle des Konzernverbundes der Stadt Hamburg stehende Gesellschaft stattfinden;

4. bezüglich der Beschäftigung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen der HHLA sicherzustellen,

a. dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen im Aufsichtsführenden Gremium der HHLA, auch bei einem eventuellen Wechsel der Gesellschaftsform des Unternehmens, unverändert und dauerhaft (d. h. auch über fünf Jahre hinaus) erhalten bleibt, also die entsprechenden Gremien zu mindestens 50 Prozent durch Arbeitnehmer:innen zu besetzen sind,

 

b. dass auch nach Ablauf von fünf Jahren die Sicherung und der Erhalt von qualifizierten Arbeitsplätzen ein wichtiges Ziel der Geschäftspolitik der HHLA bleibt,

 

c. dass die bestehende Tarifbindung bei der HHLA und ihren Tochterunternehmen dauerhaft (d. h. auch über fünf Jahre hinaus) erhalten bleibt,

 

d. dass auch für die Ebene der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (PoH) ein geeignetes Format der Information und Einbeziehung der Arbeitnehmer:innen eingerichtet wird, z. B. in Form eines HHLA-Ausschusses beim Aufsichtsrat der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH als Halterin des städtischen Mehrheitsanteils an der PoH (und damit der HHLA);

5. sicherzustellen, dass das Unternehmen HHLA sowie die Unternehmensführung und auch die PoH sich auch in Zukunft bei ihren Tätigkeiten im vollen Umfang den Zielen der Stadtwirtschaftsstrategie verpflichtet sehen.

 

 

 

 

 

sowie
  • Dominik Lorenzen
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Sonja Lattwesen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Ulrike Sparr
  • Charlotte Stoffel (GRÜNE) und Fraktion