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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Fachkunde-Prüfung für die Fahrgastbeförderung: Qualität für Fahrgäste in Hamburg weiterhin sicherstellen

Mittwoch, 03.07.2024

Die Taxibranche in Hamburg ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil des Hamburger Verkehrs. Taxiverkehr ermöglicht Mobilität an Orten und zu Zeiten, an denen kein eigenes Auto und kein ÖPNV vorhanden oder die Fahrt damit nicht praktikabel ist. Der Tür-zu-Tür-Service, den ein Taxi bietet, ist besonders für ältere Fahrgäste, für Fahrten mit Gepäck, für mobilitätseingeschränkte Menschen und Besucher:innen der Stadt Hamburg eine gern genutzte Option.

Seit dem 2. August 2021 ist die bisher nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorgeschriebene Ortskundeprüfung aus nachvollziehbaren Gründen als Voraussetzung für den Erwerb eines Taxischeins entfallen. Anstelle der Ortskundeprüfung ist seitdem allerdings ein "Nachweis der Fachkunde" für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (weiterhin für Taxen und neuerdings auch für Mietwagen und für gebündelten Bedarfsverkehr) gefordert. Der Bundesgesetzgeber hat hierzu seitdem allerdings keine konkreten Anforderungen an den "Nachweis der Fachkunde" festgelegt.

Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausgestaltung des sogenannten Fachkundenachweises vorliegt, gilt für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vorläufig folgende Regelung:

Wenn ab dem 2. August 2021 eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr) neu erteilt wird, erfolgt dies zunächst ohne den entsprechenden Fachkundenachweis erst einmal für drei Jahre. Mit der Einführung des Fachkundenachweises ist dieser verpflichtend, auch, wenn nach dem 2. August 2021 eine Fahrgastbeförderung erteilt worden ist. Sobald festgelegt ist, welche Stelle(n) in Hamburg für den Fachkundenachweis zuständig wird und das Ablegen einer Prüfung möglich ist, wird dieser in Hamburg bei Verlängerungen der Fahrerlaubnis vorzulegen sein. Der für die Ausstellung der Fahrerlaubnis zuständige Landesbetrieb Verkehr wird mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende den zeitlichen Übergang festlegen. Dieser Sachstand gilt seit nunmehr drei Jahren, und noch immer sind die Bemühungen um eine bundesweite Lösung nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bzw. die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat zwar bereits einen Fragenkatalog ausgearbeitet mit den Schwerpunkten „Verkehrsverhalten“, „Sicherer Transport für Personen mit Beeinträchtigungen – Inklusionsverkehre“ sowie „Überfallsicherheit“, dieser befindet sich jedoch noch in der Abstimmung mit den Ländern und den Gewerbeverbänden.

Momentan müssen daher angehende Fahrer:innen für die Fahrgastbeförderungsfahrerlaubnis (Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr) lediglich einen gültigen Führerschein und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und die gesundheitliche Eignung nachweisen. Weitere Kenntnisse sind nicht erforderlich, weder aktuelles Wissen zum Straßenverkehrsrecht noch ein geschulter Umgang mit Fahrgästen – insbesondere den Fahrgästen mit Behinderung. Darunter droht mittelfristig die Qualität und Attraktivität der Branche zu leiden. Diese Situation ist weder im Interesse der Fahrgäste noch der Taxibranche, deren guter Ruf ihre wichtigste Visitenkarte ist.

Daher ist es geboten, zur Erfüllung der Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bzw. des Fahrerlaubnisrechts und in Ermangelung einer bundesweiten Regelung diese aus Hamburg voranzutreiben und für den Fall, dass dies zeitnah nicht gelingt, zumindest eine Hamburger Lösung zum „Nachweis der Fachkunde“ zu etablieren, die die Qualität bei der Personenbeförderung sicherstellt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung voranzutreiben oder, falls dies nicht rechtzeitig gelingt, eine eigene Prüfung zum „Nachweis der Fachkunde“ im Sinne von

§ 48 Absatz 4 Nummer 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) umzusetzen;

2. sich dabei am bereits erarbeiteten Fragenkatalog des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bzw. der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu orientieren;

3. die geeignete Stelle im Sinne von § 48 Absatz 4 Nummer 7 FeV zu bestimmen;

4. die Regelung des § 48 Absatz 7 FeV (Der Halter eines Fahrzeugs darf die Fahrgastbeförderung nicht anordnen oder zulassen, wenn der Führer des Fahrzeugs die erforderliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besitzt oder die erforderliche Fachkunde nicht nachgewiesen hat) in Hamburg zeitnah umzusetzen;

5. der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2024 zu berichten.

 

 

sowie
  • Rosa Domm
  • Eva Botzenhart
  • Olaf Duge
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Ulrike Sparr
  • Charlotte Stoffel (GRÜNE) und Fraktion